Poena manifesti furti quadrupli est tam ex servi persona quam ex liberi, nec manifesti dupli.
von phillipp.9832 am 24.08.2020
Die Strafe für offenkundigen Diebstahl beträgt das Vierfache, sowohl bei einem Sklaven als auch bei einem Freien, für nicht offenkundigen Diebstahl das Zweifache.
von mateo.y am 15.05.2018
Die Strafe für Diebstahl, wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird, beträgt das Vierfache des Wertes, unabhängig davon, ob der Diebstahl von einem Sklaven oder einer freien Person begangen wurde, während bei nicht auf frischer Tat ertapptem Diebstahl die Strafe das Doppelte des Wertes beträgt.