Poena manifesti furti quadrupli est tam ex servi persona quam ex liberi, nec manifesti dupli.
von phillipp.9832 am 24.08.2020
Die Strafe für offenkundigen Diebstahl beträgt das Vierfache, sowohl bei einem Sklaven als auch bei einem Freien, für nicht offenkundigen Diebstahl das Zweifache.