Nunc vero abusive dicimus condictionem actionem in personam, qua actor intendit dari sibi oportere:
von mathis.n am 20.04.2019
Nunmehr bezeichnen wir unzutreffend die Condictio als eine Personalklage, mit der der Kläger geltend macht, dass ihm etwas gegeben werden soll:
von emmanuel.9889 am 02.10.2015
Heutzutage verwenden wir den Begriff Condictio fälschlicherweise für eine Personalklage, bei der der Kläger geltend macht, dass ihm etwas gegeben werden sollte.