Sed quia sane durum erat, eo casu deficere actionem, inventa est a praetore actio, in qua dicit is qui possessionem amisit eam rem se usucepisse, et ita vindicat suam esse.
von thea.8925 am 14.11.2013
Da es jedoch tatsächlich hart war, dass in einem solchen Fall eine Handlung ausfallen würde, erfand der Prätor eine Rechtshandlung, bei der derjenige, der den Besitz verloren hat, behauptet, die Sache durch Ersitzung erworben zu haben, und sie so als sein Eigentum beansprucht.
von azra.8934 am 03.09.2017
Jedoch, da es zu hart erschien, in einem solchen Fall einen Rechtsweg zu verweigern, schuf der Richter eine neue Art der Klage, bei der derjenige, der den Besitz verloren hatte, geltend machen konnte, dass er durch langfristigen Besitz Eigentum erworben hatte, und somit den Gegenstand als sein Eigentum beanspruchen konnte.