Quippe ita proditae sunt iure civili actiones, ut quis dominium suum vindicet.
von matilda8972 am 03.12.2018
So sind durch das Zivilrecht Rechtshandlungen geschaffen worden, damit jemand sein Eigentumsrecht geltend machen kann.
von noel.8839 am 29.05.2020
Tatsächlich sind im Zivilrecht Rechtsverfahren etabliert worden, die es Personen ermöglichen, ihre Eigentumsrechte geltend zu machen.