Aliae autem sunt, quas praetor ex sua iurisdictione comparatas habet tam in rem quam in personam, quas et ipsas necessarium est exemplis ostendere.
von johanna.d am 22.12.2014
Es gibt weitere Rechtshandlungen, die der Prätor kraft seiner eigenen Autorität geschaffen hat, sowohl in Bezug auf Vermögen als auch gegen Personen, die wir ebenfalls durch Beispiele erläutern müssen.
von aurelia.r am 22.03.2020
Es gibt jedoch andere, die der Prätor aus seiner Gerichtsbarkeit sowohl in rem als auch in personam begründet hat, welche es auch notwendig ist durch Beispiele zu verdeutlichen.