Quod et in filiofamilias iudice observandum est, qui litem suam fecerit.
von nala.n am 19.09.2014
Diese Regel muss auch auf einen Richter angewendet werden, der sich unter der Autorität seines Vaters befindet und der ein gerichtliches Fehlverhalten begangen hat.
von evelyne8896 am 11.05.2022
Dies muss auch bei einem Sohn unter väterlicher Gewalt als Richter beachtet werden, der die Klage zu seiner eigenen gemacht hat.