Nam si ipsi voluerint, nullus tam audax invenitur, qui possit invito iudice litem protelare.
von julie.923 am 27.05.2020
Denn wenn sie es selbst gewollt hätten, würde sich kein so Kühner finden, der imstande wäre, gegen den Willen des Richters den Rechtsstreit zu verlängern.