Nam si ipsi voluerint, nullus tam audax invenitur, qui possit invito iudice litem protelare.
von erik.z am 23.05.2016
Denn wenn sie es wirklich wollen, würde sich niemand erdreisten, einen Gerichtsfall gegen den Willen des Richters in die Länge zu ziehen.
von julie.923 am 27.05.2020
Denn wenn sie es selbst gewollt hätten, würde sich kein so Kühner finden, der imstande wäre, gegen den Willen des Richters den Rechtsstreit zu verlängern.