Ideo autem non proprie ex maleficio obligatus intellegitur, quia plerumque ob alterius culpam tenetur aut servi aut liberi.
von leyla914 am 20.03.2018
Daher wird er nicht eigentlich als aus einer Straftat verpflichtet angesehen, da er meist aufgrund des Verschuldens eines anderen haftet, sei es eines Sklaven oder eines Freien.
von jaimy.i am 02.01.2024
Daher wird er nicht eigentlich aufgrund eines Vergehens als haftbar angesehen, da er meist aufgrund des Verschuldens einer anderen Person, sei es ein Sklave oder eine freie Person, zur Verantwortung gezogen wird.