Quodsi ususfructus in servo Titii est, proprietas Maevii est, magis Maevio iniuria fieri intellegitur.
von lukas979 am 18.08.2013
Wenn jedoch das Nutzungsrecht an dem Sklaven des Titius besteht und das Eigentum Maevius gehört, wird verstanden, dass die Verletzung Maevius mehr betrifft.
von cleo.w am 01.01.2015
Wenn jemand ein Nutzungsrecht an einem Sklaven hat, der Titius gehört, während Maevius der Eigentümer ist, wird das Unrecht als vorwiegend gegen Maevius gerichtet betrachtet.