Ceterum placuit, ita demum ex hac lege actionem esse, si quis praecipue corpore suo damnum dederit.
von lennart.867 am 25.06.2021
Es wurde festgelegt, dass rechtliche Schritte nach diesem Gesetz nur dann möglich wären, wenn jemand Schaden direkt durch seine körperlichen Handlungen verursacht hätte.
von richard838 am 21.08.2014
Es wurde festgelegt, dass eine Klage nach diesem Gesetz nur dann erfolgen kann, wenn jemand insbesondere durch seine eigene körperliche Handlung Schaden verursacht hat.