Sed si non corpore damnum fuerit datum neque corpus laesum fuerit, sed alio modo damnum alicui contigit, cum non sufficit neque directa neque utilis Aquilia, placuit eum qui obnoxius fuerit in factum actione teneri:
von ole.k am 20.11.2017
Wenn jedoch kein Schaden durch unmittelbaren körperlichen Kontakt verursacht wurde und keine körperliche Verletzung vorlag, sondern jemand auf andere Weise Schaden erlitt, wurde festgelegt, dass - da weder eine direkte noch eine angepasste Aquilische Klage ausreichend ist - der Verantwortliche durch eine spezielle, auf den Sachverhalt gestützte Klage in Anspruch genommen werden kann:
von noel.p am 02.11.2019
Wenn jedoch kein Schaden durch einen Körper gegeben wurde und auch kein Körper verletzt worden ist, sondern der Schaden auf andere Weise jemandem zugefügt wurde, da weder die direkte noch die nützliche Aquilia ausreicht, wurde entschieden, dass derjenige, der haftbar ist, durch eine Klage nach Tatbestand in Anspruch genommen werden soll: