Suchen
Nam hereditatis quoque amissae rationem esse habendam constat.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von nur.966 am 16.12.2013Es ist festgelegt, dass auch bei einem verlorenen Erbe Rechenschaft abgelegt werden muss.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum