Illud non ex verbis legis, sed ex interpretatione placuit, non solum perempti corporis aestimationem habendam esse, secundum ea quae diximus, sed eo amplius quidquid praeterea, perempto eo corpore, damni vobis adlatum fuerit, veluti si servum tuum heredem ab aliquo institutum ante quis occiderit quam is iussu tuo adiret:
von antonia.u am 12.11.2020
Es wurde festgelegt, dass nicht aus dem Wortlaut des Gesetzes, sondern aus dessen Auslegung hervorgeht, dass nicht nur die Bewertung des zerstörten Körpers zu berücksichtigen ist, gemäß dem, was wir bereits dargelegt haben, sondern darüber hinaus jeglicher zusätzliche Schaden, der Ihnen durch die Zerstörung dieses Körpers entstanden ist, wie zum Beispiel wenn jemand Ihren Diener, der von jemandem als Erbe eingesetzt wurde, getötet hätte, bevor er auf Ihre Anweisung hin das Erbe antreten konnte.
von Eileen am 23.07.2015
Es wurde durch rechtliche Auslegung anerkannt, und zwar nicht aufgrund des exakten Wortlauts des Gesetzes, dass Ihnen eine Entschädigung nicht nur für den Wert der getöteten Person zusteht, wie wir besprochen haben, sondern auch für alle zusätzlichen Verluste, die Ihnen durch deren Tod entstanden sind. Zum Beispiel, wenn jemand Ihren Sklaven getötet hätte, der von einer anderen Person als Erbe eingesetzt worden war, bevor der Sklave die Erbschaft auf Ihre Anweisung hin hätte annehmen können.