Per adoptionem quoque adgnationis ius consistit, veluti inter filios naturales et eos quos pater eorum adoptavit (nec dubium est, quin proprie consanguinei appellentur):
von sophia.925 am 19.09.2023
Die rechtlichen Bande der Familienbeziehung können auch durch Adoption entstehen, beispielsweise zwischen leiblichen Kindern und jenen, die ihr Vater adoptiert hat (und es besteht kein Zweifel, dass sie zu Recht als Geschwister desselben Blutes bezeichnet werden):
von daniel972 am 13.06.2015
Durch Adoption besteht ebenfalls das Recht der Agnation, wie zwischen natürlichen Söhnen und jenen, die ihr Vater adoptiert hat (und es besteht kein Zweifel, dass sie eigentlich Blutsverwandte genannt werden):