Ut, quod inter iustos liberos sanctum est, hoc et in naturales filios extendatur.
von leona865 am 23.11.2013
Die Rechte, die für eheliche Kinder als bindend gelten, sollten auch für uneheliche Kinder gelten.
von jasmine.858 am 07.05.2015
Was bei rechtmäßigen Kindern heilig ist, soll auch auf uneheliche Söhne ausgedehnt werden.