Eadem ratione nec inter se quidem possunt videri consanguinei esse, quia consanguinitatis ius species est adgnationis:
von eileen.k am 16.04.2017
Nach derselben Argumentation können sie untereinander nicht einmal als Blutsverwandte gelten, da das Recht der Blutsverwandtschaft eine Unterart der Agnation darstellt.
von mateo845 am 14.01.2019
Aus demselben Grund können sie nicht einmal als Blutsverwandte untereinander betrachtet werden, da Blutsverwandtschaft lediglich eine Form der agnatischen Verwandtschaft ist.