Nam et proprie proximus ex pluribus gradibus intellegitur et tamen dubium non est quin, licet unus sit gradus adgnatorum, pertineat ad eos hereditas.
von mila.8867 am 30.01.2018
Sowohl im eigentlichen Sinne wird der Nächste aus verschiedenen Graden verstanden, und es besteht dennoch kein Zweifel, dass die Erbschaft, obwohl nur ein Grad der Agnaten vorliegen mag, ihnen zusteht.
von mathilda.e am 29.11.2022
Denn während der Begriff des Nächsten üblicherweise jemanden unter mehreren Verwandtschaftsgraden bezeichnet, besteht kein Zweifel, dass die Erbschaft den Agnaten auch dann zusteht, wenn nur ein Verwandtschaftsgrad vorliegt.