Proximus autem, si quidem nullo testamento facto quisque decesserit, per hoc tempus requiritur quo mortuus est is cuius de hereditate quaeritur.
von lena.9996 am 10.06.2017
Der nächste Verwandte wird, falls jemand ohne Testament verstorben ist, zu dem Zeitpunkt gesucht, zu dem derjenige starb, um dessen Erbschaft es geht.
von leander.963 am 12.01.2018
Der nächste Verwandte wird zum Zeitpunkt des Todes der Person bestimmt, deren Erbschaft zur Diskussion steht, wenn diese Person ohne Testament verstorben ist.