Hoc amplius eae obligationes quae consensu contrahuntur contraria voluntate dissolvuntur.
von dilara.p am 30.01.2018
Darüber hinaus werden Verpflichtungen, die durch Einverständnis eingegangen werden, durch entgegengesetzte Willensäußerung aufgelöst.
von yasmin936 am 12.06.2019
Darüber hinaus können Vereinbarungen, die im gegenseitigen Einvernehmen getroffen wurden, auch durch Übereinstimmung beider Parteien beendet werden.