Item si adhuc integro mandato mors alterutrius interveniat, id est vel eius qui mandaverit, vel eius qui mandatum susceperit, solvitur mandatum.
von julian.928 am 15.08.2021
Ebenso erlischt das Mandat, wenn während der Gültigkeit des Mandats einer der Parteien stirbt - sei es die Person, die das Mandat erteilt hat, oder die Person, die es angenommen hat.
von elisabeth.9893 am 19.05.2014
Ebenso wird das Mandat aufgelöst, wenn während des noch unveränderten Mandats der Tod eines der Beteiligten eintritt, und zwar entweder des Auftraggebers oder des Beauftragten.