Solvitur adhuc societas etiam morte socii, quia qui societatem contrahit, certam personam sibi elegit.
von aleyna.915 am 18.07.2016
Eine Gesellschaft wird wird auch durch den Tod eines Gesellschafters beendet, weil derjenige, der eine Gesellschaft eingeht, eine bestimmte Person zu seiner Zusammenarbeit wählt.
von fabian.t am 28.04.2018
Eine Gesellschaft wird auch durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, weil derjenige, der eine Gesellschaft gründet, für sich eine bestimmte Person wählt.