Sed et si consensu plurium societas coita sit, morte unius socii solvitur etsi plures supersint, nisi si in coeunda societate aliter convenerit.
von finja843 am 06.05.2021
Selbst wenn eine Gesellschaft durch Einverständnis mehrerer Personen gegründet wurde, wird sie durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, auch wenn mehrere überleben, es sei denn, bei der Gründung der Gesellschaft wurde etwas anderes vereinbart.
von kyra.s am 30.11.2014
Wenn eine Gesellschaft durch Vereinbarung zwischen mehreren Personen gegründet wurde, endet sie mit dem Tod eines Gesellschafters, auch wenn andere Gesellschafter ncoh leben, es sei denn, die Gesellschaftsvereinbarung sieht ausdrücklich etwas anderes vor.