Ei vero cui renuntiatum est, quidquid omnino post renuntiatam societatem adquiritur, soli conceditur.
von louisa.866 am 11.06.2019
Alles, was nach Auflösung einer Gesellschaft erworben wird, gehört ausschließlich der Person, die die Auflösungsanzeige erhalten hat.
von jonte844 am 31.12.2016
Demjenigen, dem gekündigt wurde, wird ausschließlich alles das zugestanden, was nach der gekündigten Gesellschaft vollständig erworben wird.