Si quid vero aliud lucri faceret quod non captaverit, ad ipsum solum pertinet:
von anastasia9984 am 04.06.2016
Sollte er tatsächlich einen weiteren Gewinn erzielen, den er nicht angestrebt hat, so gebührt dieser ihm allein:
von muhamed.q am 28.09.2016
Wenn er zufällig einen anderen Gewinn erzielt, den er nicht aktiv verfolgt hatte, gehört er ausschließlich ihm: