Et competit locatori quidem locati actio, conductori vero conducti.
von rosa.975 am 29.01.2016
Dem Vermieter steht zwar die Handlung des Vermietens zu, dem Mieter jedoch die Handlung des Mietens.
von malea.h am 24.03.2020
Der Vermieter kann eine Klage aus Mietverhältnis einreichen, während der Mieter eine Klage aus Mietvertrag einreichen kann.