Sed qui in parentis potestate est impubes nec auctore quidem patre obligatur.
von ferdinand8942 am 02.10.2015
Ein unmündiger Minderjähriger, der sich in elterlicher Gewalt befindet, kann rechtlich nicht verpflichtet werden, und zwar auch nicht mit Zustimmung seines Vaters.
von lennart.958 am 15.02.2023
Wer sich in der elterlichen Gewalt befindet und unmündig ist, wird nicht einmal mit Zustimmung des Vaters verpflichtet.