Si impossibilis condicio obligationibus adiciatur, nihil valet stipulatio.
von aalyah.867 am 07.02.2020
Wenn eine unmögliche Bedingung zu Verpflichtungen hinzugefügt wird, ist die Stipulation wertlos.
von natali.8834 am 15.04.2021
Wird eine unmögliche Bedingung an Vertragsobliegenheiten geknüpft, ist die Vereinbarung ungültig.