Sed in proximis infantiae propter utilitatem eorum benignior iuris interpretatio facta est, ut idem iuris habeant quod pubertati proximi.
von ellie.975 am 20.05.2024
Für diejenigen, die dem Kindesalter am nächsten sind, wurde aufgrund ihrer Nützlichkeit eine mildere Auslegung des Rechts vorgenommen, sodass sie dasselbe Recht haben wie diejenigen, die der Pubertät am nächsten sind.
von muhammet.9915 am 24.10.2021
Für sehr junge Kinder wurde jedoch eine mildere Auslegung des Gesetzes zu ihrem Vorteil eingeführt, die ihnen die gleichen Rechte gewährt wie Kindern, die kurz vor der Pubertät stehen.