Sed si diversae materiae sint et ob id propria species facta sit, forte ex vino et melle mulsum aut ex auro et argento electrum, idem iuris est:
von nathan872 am 31.12.2022
Wenn aber die Materialien unterschiedlich sind und deshalb eine eigene Art geschaffen wurde, etwa Mulsum aus Wein und Honig oder Elektrum aus Gold und Silber, so gilt dasselbe rechtlich:
von domenik906 am 02.09.2022
Wenn jedoch verschiedene Materialien verwendet werden und dies zur Schaffung eines neuen Produkts führt, beispielsweise wenn Met aus Wein und Honig hergestellt wird oder wenn eine Legierung aus Gold und Silber entsteht, gilt derselbe Rechtsgrundsatz: