Quam si praestiterit et aliquo fortuito casu rem amiserit, securum esse nec impediri creditum petere.
von carolina.9967 am 05.08.2023
Wenn jemand etwas bereitstellt und es dann zufällig verliert, sollte diese Person geschützt sein und nicht daran gehindert werden, die Forderung geltend zu machen.
von christof.d am 18.02.2023
Sollte er dies bereitgestellt haben und die Sache durch einen zufälligen Umstand verloren haben, so soll er sicher sein und nicht daran gehindert werden, den Kredit zu beantragen.