Alioquin si id quod tibi commodatum est peregre ferre tecum malueris, et vel incursu hostium praedonumve vel naufragio amiseris, dubium non est quin de restituenda ea re tenearis.
von john822 am 17.10.2015
Wenn du jedoch eine dir geilehene Sache auf eine Reise ins Ausland mitnimmst und sie entweder durch einen Angriff von Feinden oder Piraten oder durch einen Schiffbruch verlierst, besteht kein Zweifel, dass du zur Wiederbeschaffung verpflichtet bist.
von niklas.t am 10.09.2017
Wenn du jedoch das dir Geliehene mit dir ins Ausland nimmst und es entweder durch einen Angriff von Feinden oder Räubern oder durch Schiffbruch verlierst, besteht kein Zweifel, dass du zur Wiedergutmachung dieser Sache verpflichtet bist.