Sed propter maiorem vim maioresve casus non tenetur, si modo non huius culpa is casus intervenerit:
von lukas939 am 06.03.2018
Sie sind jedoch nicht haftbar in Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände, vorausgesetzt, diese Umstände sind nicht durch eigenes Verschulden entstanden:
von frederik849 am 18.08.2020
Jedoch wird er wegen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nicht haftbar gemacht, sofern diese Umstände nicht durch sein eigenes Verschulden herbeigeführt wurden: