Commodata autem res tunc proprie intellegitur, si nulla mercede accepta vel constituta res tibi utenda data est.
von fynia.957 am 27.12.2018
Eine geliehene Sache wird dann als solche rechtmäßig verstanden, wenn sie dir ohne Zahlung oder vereinbarte Vergütung zum Gebrauch überlassen wurde.
von hannes.q am 22.02.2016
Eine Sache gilt dann als ordnungsgemäßes Leihgut, wenn sie Ihnen zur Nutzung überlassen wurde, ohne dass eine Zahlung geleistet oder vereinbart wurde.