Et hi quidem quibus directa libertas data est perinde liberi erunt ac si hereditas adita esset:
von finja.g am 08.11.2014
Und diejenigen, denen unmittelbare Freiheit gewährt wurde, werden ebenso frei sein, als wäre die Erbschaft angetreten worden:
von jolina.c am 04.01.2014
Diejenigen, denen unmittelbar ihre Freiheit gewährt wurde, werden als ebenso frei betrachtet, als ob die Erbschaft bereits angetreten worden wäre: