Et quia placuit, nepotes neptesque, item pronepotes proneptesque in parentis sui locum succedere, conveniens esse visum est, non in capita, sed in stirpes hereditatem dividi, ut filius partem dimidiam hereditatis habeat et ex altero filio duo pluresve nepotes alteram dimidiam.
von Nathalie am 10.12.2023
Und da beschlossen wurde, dass Enkel und Urenkel das Erbe ihrer Eltern antreten sollten, schien es angemessen, das Erbe nicht nach Köpfen, sondern nach Familienzweigen zu teilen, sodass ein Sohn die Hälfte des Erbes erhält, während zwei oder mehr Enkel eines anderen Sohnes die andere Hälfte gemeinsam erben.
von heinrich862 am 15.03.2018
Und weil es als angemessen galt, dass Enkel und Enkelinnen sowie Urenkel und Urenkelinnen an die Stelle ihrer Eltern treten sollten, schien es passend, dass das Erbe nicht nach Köpfen, sondern nach Stämmen geteilt wird, sodass ein Sohn die Hälfte des Erbes erhält und von einem anderen Sohn zwei oder mehr Enkel die andere Hälfte bekommen.