Si vero totus as completus sit, in partem dimidiam vocantur, et ille vel illi omnes in alteram dimidiam.
von oliver.d am 14.05.2015
Wenn in der Tat das ganze As vollständig ist, werden sie zur einen Hälfte berufen, und jener oder alle jene zur anderen Hälfte.
von jaimy.954 am 19.05.2021
Wenn das gesamte Vermögen bereits zugeteilt ist, erhalten sie die Hälfte, und entweder diese Person oder alle anderen erhalten die andere Hälfte.