Per legem enim tantum vel similem iuris constitutionem heredes fiunt, veluti per senatusconsultum et constitutiones principales:
von kim977 am 06.07.2018
Denn Erben werden nur durch Gesetz oder eine ähnliche Rechtsvorschrift gemacht, wie etwa durch Senatsbeschluss und Hauptverfügungen:
von fatima.w am 10.03.2014
Erben können nur durch Gesetz oder ähnliche Rechtsvorschriften geschaffen werden, wie etwa durch Senatsbeschlüsse und kaiserliche Gesetze: