Sed ita demum pristinum ius recipiunt, si is cui adsignatus est decesserit nullis liberis relictis.
von jolie.938 am 21.12.2020
Sie erhalten ihre ursprünglichen Rechte jedoch nur dann wieder, wenn die Person, der es zugewiesen wurde, ohne Hinterlassung von Kindern verstirbt.
von anton964 am 10.10.2022
Jedoch erlangen sie ihr ursprüngliches Recht nur dann zurück, wenn derjenige, dem es zugewiesen wurde, ohne Hinterlassung von Kindern verstirbt.