Nec tantum libertum, sed etiam libertam, et non tantum filio nepotive, sed etiam filiae neptive adsignare permittitur.
von annabelle.r am 29.09.2024
Es ist nicht nur einem Freigelassenen, sondern auch einer Freigelassenen erlaubt, und zwar nicht nur einem Sohn oder Enkel, sondern auch einer Tochter oder Enkelin zuzuweisen.
von annie.974 am 30.01.2016
Es ist erlaubt, nicht nur einen männlichen, sondern auch einen weiblichen Freigelassenen zuzuweisen, und zwar nicht nur einem Sohn oder Enkel, sondern auch einer Tochter oder Enkelin.