Sed cum ex hoc senatusconsulto nepotes ad aviae successionem legitimo iure non vocabantur, postea hoc constitutionibus principalibus emendatum est, ut ad similitudinem filioram filiarumque et nepotes et neptes vocentur.
von arian.j am 29.10.2015
Aber als gemäß diesem Senatsbeschluss Enkelkinder nach geltendem Recht nicht zur Erbfolge einer Großmutter berufen wurden, wurde dies später durch kaiserliche Verfügungen dahingehend geändert, dass nach Maßgabe der Rechte von Söhnen und Töchtern sowohl Enkel als auch Enkeltöchter berufen werden.
von kimberly.964 am 23.03.2017
Jedoch hatten Enkelkinder aufgrund dieses Senatsbeschlusses zunächst kein gesetzliches Erbrecht gegenüber ihrer Großmutter, was später durch kaiserliche Gesetze korrigiert wurde, um sicherzustellen, dass Enkel und Enkeltöchter genauso erbberechtigt waren wie Söhne und Töchter.