Et praeferuntur et consanguineis et adgnatis defunctae matris.
von valentina.863 am 16.06.2021
Und sie werden sowohl den Blutsverwandten als auch den Agnaten der verstorbenen Mutter vorgezogen.
von florentine.9859 am 23.03.2017
Sie werden sowohl den Blutsverwandten als auch den väterlichen Verwandten der verstorbenen Mutter vorgezogen.