Et data est tam filio quam filiae legitima hereditas, etiamsi alieno iuri subiecti sunt:
von lanah836 am 19.03.2024
Sowohl Söhne als auch Töchter erhalten ihr rechtmäßiges Erbe, auch wenn sie unter fremder rechtlicher Vormundschaft stehen:
von michelle863 am 28.10.2014
Und die rechtmäßige Erbschaft wird sowohl dem Sohn als auch der Tochter gewährt, auch wenn sie der Rechtsgewalt einer anderen Person unterworfen sind: