Quod iterum praetores imperfecto iure corrigentes, non in totum sine adminiculo relinquebant, sed ex cognatorum ordine eos vocabant, utpote adgnationis iure eis recluso.
von anne939 am 29.01.2016
Die Prätoren korrigierten dieses fehlerhafte Gesetz und ließen sie nicht völlig hilflos, sondern erlaubten ihnen stattdessen, über ihre Blutsverwandten zu erben, da sie nicht über die agnatische Familienline erben konnten.
von mark.i am 13.11.2022
Die Prätoren, die abermals das unvollkommene Recht korrigierend, ließen sie nicht völlig ohne Beistand, sondern riefen sie aus dem Kreis der Kognaten, da ihnen das Recht der Adgnation verschlossen war.