Quodsi is a quo relictum dicitur confiteatur quidem aliquid a se relictum esse, sed ad legis subtilitatem decurrat, omnimodo cogendus est solvere.
von ayla.z am 05.11.2015
Sollte derjenige, dem etwas hinterlassen worden sein soll, zwar eingestehen, dass etwas von ihm hinterlassen wurde, jedoch zur Subtilität des Gesetzes Zuflucht nehmen, muss er auf jeden Fall zur Zahlung gezwungen werden.
von aria.9953 am 29.08.2020
Wenn jemand, dem vorgeworfen wird, ein Vermächtnis hinterlassen zu haben, zwar zugibt, etwas hinterlassen zu haben, sich aber hinter rechtlichen Spitzfindigkeiten zu verstecken versucht, muss er auf jeden Fall gezwungen werden zu zahlen.