Nec ex militis quidem testamento talia legata valebant, quamvis alias militum voluntates in ordinandis testamentis valde observantur.
von yan.z am 06.04.2022
Nicht einmal aus einem Soldatentestament waren derartige Vermächtnisse gültig, obwohl anderweitig die Verfügungen von Soldaten bei der Testamentserstellung sehr beachtet werden.
von benet853 am 20.08.2017
Solche Vermächtnisse waren selbst in einem Soldatentestament nicht gültig, obwohl Soldaten bei der Erstellung ihrer Testamente im Allgemeinen erhebliche Freiheiten genießen.