Qua in re necessarium est, initio de ordinandis testamentis exponere.
von pascal948 am 07.01.2016
In dieser Angelegenheit müssen wir zunächst die Anordnung von Testamenten erläutern.
von timo.x am 31.08.2018
In dieser Angelegenheit ist es notwendig, zunächst die Errichtung von Testamenten darzulegen.