Quodsi aliqua parte divisum flumen, deinde infra unitum agrum alicuius in formam insulae redegerit, eiusdem permanet is ager cuius et fuerat.
von carina.n am 08.09.2019
Wenn ein Fluss an irgendeiner Stelle geteilt und weiter unten wieder vereint einen Acker in die Form einer Insel verwandelt hat, bleibt dieser Acker demjenigen gehörend, dem er zuvor gehört hatte.
von anabell.f am 24.06.2016
Wenn ein Fluss sich in Zweige teilt und sich weiter unten wieder vereint und dabei das Land eines Eigentümers zu einer Insel macht, bleibt dieses Land im Besitz seines ursprünglichen Eigentümers.