Quodsi alteri parti proximior sit, eorum est tantum, qui ab ea parte prope ripam praedia possident.
von ina.a am 08.02.2017
Wenn es näher an der anderen Seite ist, gehört es nur denjenigen, die an jener Seite nahe dem Ufer Ländereien besitzen.
von carolina.919 am 26.01.2024
Wenn es näher an einer Seite liegt, gehört es ausschließlich denjenigen, die entlang dieses Ufers Grundbesitz haben.