Basilicam inauratam et marmoribus decoratam liberam in perpetuum manere neque alicuius imaginis pictarum cuiuslibet honoris tabularum adumbratione fuscari iubemus, neque in aliqua parte eiusdem basilicae tabulato quicquam opere stationes ergasteriave constitui sancimus.
von marina.l am 24.04.2017
Wir befehlen, dass die vergoldete und mit Marmor geschmückte Basilika für immer frei bleibe und nicht durch den Schatten irgendwelcher gemalter Bilder oder Tafeln welchen Ranges auch immer verdunkelt werde, und wir verordnen, dass in keinem Teil des Bodens dieser Basilika Stände oder Werkstätten durch irgendeine Arbeit errichtet werden.
von ella8894 am 30.11.2018
Wir verfügen, dass diese Basilika, die vergoldet und mit Marmor geschmückt ist, für immer frei bleiben und nicht durch irgendwelche Gemälde oder Ehrentafeln verdunkelt werden soll, und wir verordnen, dass keinerlei Verkaufsstände oder Werkstätten auf irgendeinem Teil des Basilika-Bodens errichtet werden dürfen.