Huic proxima est illa iuris regula, falsa demonstratione legatum non peremi, veluti si quis ita legaverit STICHUM SERVUM MEUM VERNAM DO LEGO:
von valeria.9959 am 16.07.2018
Diesem steht jene Rechtsregel zur Seite, dass durch falsche Beschreibung ein Vermächtnis nicht aufgehoben wird, genauso wie wenn jemand so verfügt hätte: STICHUS, MEIN HAUSGEBORENER SKLAVE, ICH GEBE UND VERMACHE
von bela.e am 07.08.2020
Der nächste Rechtsgrundsatz besagt, dass eine unrichtige Beschreibung eine Vermächtnisübertragung nicht ungültig macht, beispielsweise wenn jemand ein Vermächtnis mit den Worten errichtet: Ich gebe und vermache meinen hausgeborenen Sklaven Stichus